Je nach Sozialversicherung oder Fördergeber haben Kinder ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Wir informieren Sie im Aufnahmegespräch über die Möglichkeiten, die von einer vollen Kostenübernahme bis zu einem Zuschuss reichen können.
Unterstützungen sind derzeit möglich:
a) Krankenkassen: Für die Kinder, die bei ÖGK versichert sind, ist eine gänzliche Kostenübernahme ohne Selbstbehalt möglich. Die Anträge werden von uns gestellt. Allerdings deckelt die ÖGK die Anzahlt der Plätze.
Ist eine volle Kostenübernahme (Sachleistung) nicht möglich, gibt es von allen Krankenlassen Zuschüsse. Diese variieren jedoch von Kassa zu Kassa. Auch durch Zusatzversicherungen kann es eine Kostenübernahme geben.
b) Der Verein Kinderbühne erhält Fördermittel des Bundesministeriums für Familien und Jugend und Spenden von Privatpersonen und wohltätigen Vereinigungen. Mit diesen Mitteln können vorwiegend Kinder, deren Eltern sich trenn(t)en, unterstützt werden. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt pauschal 240,00 Euro je Teilnahme, dies entspricht 20 Euro je Termin.
Für viele Eltern kann auch der Selbstbehalt zu hoch sein. Aus diesem Grund ermöglichen verschiedene wohltätige Vereine Kindern und deren Eltern aus Spendengeldern die Teilnahme an der Kinderbühne. Wir informieren Sie gerne, wenn solche Mittel zur Verfügung stehen.
Die Kosten betragen ohne Förderungen (Stand 2023)
€ 58 € je Gruppentermin, 10 Gruppentermine sind vorgesehen
€ 87 € je Einzeltermin: ein Aufnahmetermin und 3 Elternbegleitungen.
Je Kind finden ein Aufnahmetermin, 10 Gruppentermine und drei Einzelgespräche mit den Eltern des Kindes statt.